Ausgangsrechnungen: Gutschriftverfahren
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- Artikel-Nr.: MM180908
- Schnellinfo: Die Provisionsabrechnungen von Handelsvertretern werden beispielsweise im Gutschriftverfahren erstellt. Das bedeutet, dass der Handelsvertreter von dem von ihm vertretenen Unternehmen zu den vereinbarten Zeitpunkten – meist zum Monatsende – eine Gutschrift über die von ihm verdienten Provisionen bekommt. Die Gutschrift hat für den Handelsvertreter die Funktion einer Ausgangsrechnung und für das vertretene Unternehmen einer Eingangsrechnung. Das Wort „Gutschrift“ gilt als exakte Bezeichnung für diese Vorgänge und sollte nicht anderweitig verwendet werden, zum Beispiel wenn eine Rechnung berichtigt oder storniert wird. In diesen Fällen eignen sich beispielsweise die Bezeichnungen „Storno-Rechnung“ oder „Rechnungsberichtigung“
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