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    <updated>2026-04-29T07:06:27+02:00</updated>
    
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            <title type="text">Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 47-48/2024</title>
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                  Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei. Es kann jederzeit widerrufen werden.  
  Ihr Nutzen : Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.   Ihre Zeit: &amp;nbsp; Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz und zutreffend geschildert.  Kein langes Suchen. &amp;nbsp;Zu jeder Information werden beim geschilderten Sachverhalt und am Ende dieses Blogs  Links zur Orginalquelle &amp;nbsp;angeboten.  Jetzt oder später: &amp;nbsp;Informationen, die Sie nicht sofort nutzen können, stehen auch später zur Verfügung.  Bei Rückfragen&amp;nbsp; erreichen Sie Günter Hässel über&amp;nbsp;  Kontakte .&amp;nbsp; Alle Anfragen werden vertraulich behandelt. 
  Gerne untersützen wir Sie bei allen Fragen zur Erstellung und Aktualisierung Ihrer Verfahrensdokumentation nach GoBD.   Eine Verfahrensdokumentation ist ein wichtiges und wirksames Werkzeug zur Vermeidung von unnötigen Steuernachzahlungen.   Mit einer Verfahrensdokumentation nach den Mustertextvorlagen von Günter Hässel können Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen schneller und vor allem stressfreier abgewickelt werden.   Damit können Sie Geld und Zeit sparen. &amp;nbsp; 
  E-Rechnung, Verfahrensdokumentation, GoBD 2024 und weitere interessente Themen  
  COLEGA e.V. bietet de Lesern dieses Newsletter sämtliche Referate des 155. COLLEGA-TAG am 29.11.2024 in München an.   Diese Veranstaltung war sehr gut besucht. Die Teilnemer verfolgten die spannenden Ausführungen der Referenten und blieben überwiegend bis zum Ende der Veranstaltung um 19:00 Uhr. Sie finden der Referate über diesen  Link   
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  Wichtig für den Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025: Bis 31.12.2024 ist es Standard, dass Rechnungen in Papierform versandt werden. Lediglich auf Wunsch des Rechnungsempfängers wird eine E-Rechnung verschickt. Das kehrt sich zum 01.01.2025 um. Der Versand von E-Rechnungen wird für Unternehmer im B2B Bereich der neue Standard. Die gebräuclichste Form ist wohl der Versand per E-Mail.&amp;nbsp;  Und hier liegt das Problem:  Wenn E-Rechnungen an das allgemeine Postfach gesandt werden, landen sie dort neben allen enderen Eingangs-Mails. Also ein Riesen Verhau. Daher wird ees empfohlen, ein eigenes Posteingangsregister für E-Mails anzulegen und dieses allen Geschäftsfreunden bekannt zu machen.   &amp;nbsp;  
  Wie weisen auf unseren Blog hin:&amp;nbsp; E-Rechnung Kunden und Lieferanten vorbereiten: Einfacher Tipp zum 01.01.2025   
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                            <updated>2024-12-03T12:45:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 39-42/2024</title>
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                  Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei. Es kann jederzeit widerrufen werden.  
  Ihr Nutzen : Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.   Ihre Zeit: &amp;nbsp; Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz und zutreffend geschildert.  Kein langes Suchen. &amp;nbsp;Zu jeder Information werden beim geschilderten Sachverhalt und am Ende dieses Blogs  Links zur Orginalquelle &amp;nbsp;angeboten.  Jetzt oder später: &amp;nbsp;Informationen, die Sie nicht sofort nutzen können, stehen auch später zur Verfügung.  Bei Rückfragen&amp;nbsp; erreichen Sie Günter Hässel über&amp;nbsp;  Kontakte .&amp;nbsp; Alle Anfragen werden vertraulich behandelt. 
  Gerne untersützen wir Sie bei allen Fragen zur Erstellung und Aktualisierung Ihrer Verfahrensdokumentation nach GoBD.   Eine Verfahrensdokumentation ist ein wichtiges und wirksames Werkzeug zur Vermeidung von unnötigen Steuernachzahlungen.   Mit einer Verfahrensdokumentation nach den Mustertextvorlagen von Günter Hässel können Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen schneller und vor allem stressfreier abgewickelt werden.   Damit können Sie Geld und Zeit sparen. &amp;nbsp; 
  E-Rechnung, Verfahrensdokumentation, GoBD 2024 und weitere interessente Themen  
 COLEGA e.V. bietet de Lesern dieses Newsletter die kostenfreie Teilnahme am 155. COLLEGA-TAG am 29.11.2024 in München an.  Die Einladung mit vollständiger Tagesordnung finden Sie über diesen  Link   
  Wie weisen auf unseren Blog hin:&amp;nbsp; E-Rechnung Kunden und Lieferanten vorbereiten: Einfacher Tipp zum 01.01.2025   
  Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums BMF  
 
  Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024  Das Bundeskabinett hat am 18.10.2017 diese Programmablaufpläne veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;der Veröffentlichung der BMF vom 18.10.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 1. 
 Amtliches Vordruckmuster für die Gruppenträgermeldung für den Veranlagungszeitraum 2024 Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17.10.2024 die oben erwähnten Vordruckmuster veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 17.10.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 2. 
  Umsatzsteuer; Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Kartellschadensersatz  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 08.10.2024 das oben erwähnte Schreiben veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 04.09.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 3. 
  Ausstellung von Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG); Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15.10.2024 das seit längerem erwartete Schreiben zur Einführung der elektronischen Rechnung veröffentlicht.  Die nötigen Anpassungen des Umsatzsteueranwendungserlasses (UStAE) sollen in einem weiteren BMF-Schreiben behandelt werden. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 15.10.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 4.&amp;nbsp; 
  Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG in Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG); Verschiebung Anwendungszeitpunktsammlung 2023  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27.08.2024 dieses Schreiben erstellt. Eine offizielle Veröffentlichung erfolgte offenbar nicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 27.08.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 5. 
  Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV; Anlage EÜR 2024  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 02.09.2024 das Formular &quot;Einnahmeübershussrechnung 2024&quot; veröffentlicht. Einen&amp;nbsp; Link &amp;nbsp;zuveröffentlichung des BMF finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 6. 
  Monatsbericht des Bundesfinanzministerium (BMF) für Oktober 2024  Das Bundesfinanzministerium hat seinen Monatsbericht für Okrober 2024 veröffentlicht. Einen&amp;nbsp; Link &amp;nbsp;zuveröffentlichung des BMF finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 7 
  Hinweis auf Rechtsprechung  
  Wann kann die Bekanntgabe einer Entscheidung an einen Bevollmächtigten wirksam sein, obwohl die Vollmacht widerrufen wurde?  Mit dieser Frage setzte sich der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung vom 11.06.2024 (Aktenzeichen IX R 30/23) auseinander. Da dem Finanzamt der Widerruf der Vollmacht bekannt war, hat es einen Steuerbescheid direkt an den Steuerpflichtigen gesandt. Diese behauptete, den Steuerbescheid nicht erhalten zu haben - leider ergebnislos. Unser Hinweis: Wenn eine Vollmacht widerrufen wurde, muss man alle danach ergehenden Bescheide des Finanzamtes beachten und ggf. innerhalb der Rechtsmittelfrist reagieren. Im Zweifelsfall kann man Einspruch einlegen und diesen später durch einen Fachmann begründen oder zurücknehmen lassen..  Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Homepage des Bundesfinanzhof (BFH) finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 8. 
  Voraussetzung einer Ersatzzustellung  Der Bundesfinanzhof hat durch ein Zwischenurteil vom 25.06.2024 (Aktenzeichen X R 13/23) entschieden, dass das Einlegen einer Entscheidung in einen Briefkasten an einem Samstag (Ersatzzustellung) voraussetzt, dass der Postbote vorher versucht hat, die Zustellung persönlich zu übergeben und dass er dies in der Zustellungsurkunde ausdrücklich protokolliert. Andernfalls wird die Rechtsmittelfrist nicht in Kraft gesetzt. Unser Hinweis: Wenn man in seinem Briefkasten eine Zustellung einer Behörde vorfindet, die mit Zustellungsurkunde zuzustellen war (man erkent das an dem Schlitz an der Rückseite des Briefumschlags) und man versäumt die Rechtsmittelfrist, könnte das helfen. Fragen Sie Ihren Steuerberater. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Homepage des Bundesfinanzhofs (BFH) finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 9. 
  Kürzung des Urlaubsanspruchs nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG  
 Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 16.04.2024 (Aktenzeichen&amp;nbsp;9 AZR 165/23) entschieden, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Kürzung in Form der Kürzung der Urlausabgeltung nicht möglich ist. Wenn der Arbeitgeber eine solchen Kürzung vornehmen möchte, muss er das vor Beendigung des Arbeitsverhätnisses erklären. (§ 17 Abs. 1&amp;nbsp;Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit - BEEG -&amp;nbsp;lautet &quot;Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.&quot;).&amp;nbsp; Das BAG hat durch das Urteil vom 16.04.2024 eine weitere Voraussetzung an die Kürzung des Ualubsanspruchs um 1 Monat dokumentiert. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Hompage des BAG finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 10. 
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  Links zu den obigen Veröffentlichungen:  
 Link Nummer 1 zur Homepage des BMF Gehalts- und Pensionszahlung&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 2 zur Homepage des BMF Vordruckmuster&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 3 zur Homepage des BMF Umsatzsteuer Kartellschadensersatz&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 4 zur Homepage des BMF Einführug E-Rechnung&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 5 zur Homepage des BMF Verschiebung des Anwendungszeitpunkts&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium     Link Nummer 6 zur Homepage des BMF Formular Einnahmeüberschussrechnung 2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 7 zur Homepage des BMF Monatsbericht Oktober 2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 8 zur Homepage des BFH widerrufene Vollmacht&amp;nbsp;  Bundesfinanzhof &amp;nbsp;  Link Nummer 9 zur Homepage des BFH wirksame Ersatzzustellung&amp;nbsp;  Bundesfinanzhof   Link Nummer 10 zur Homepage des BAG Kürzung des Urlaubsanspruchs&amp;nbsp;  Bundesarbeitsgericht    
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            <title type="text">Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 37-38/2024</title>
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                  Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei. Es kann jederzeit widerrufen werden.  
  Ihr Nutzen : Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.   Ihre Zeit: &amp;nbsp; Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz und zutreffend geschildert.  Kein langes Suchen. &amp;nbsp;Zu jeder Information werden beim geschilderten Sachverhalt und am Ende dieses Blogs  Links zur Orginalquelle &amp;nbsp;angeboten.  Jetzt oder später: &amp;nbsp;Informationen, die Sie nicht sofort nutzen können, stehen auch später zur Verfügung.  Bei Rückfragen&amp;nbsp; erreichen Sie Günter Hässel über&amp;nbsp;  Kontakte .&amp;nbsp; Alle Anfragen werden vertraulich behandelt. 
  Gerne untersützen wir Sie bei allen Fragen zur Erstellung und Aktualisierung Ihrer Verfahrensdokumentation nach GoBD.   Eine Verfahrensdokumentation ist ein wichtiges und wirksames Werkzeug zur Vermeidung von unnötigen Steuernachzahlungen.   Mit einer Verfahrensdokumentation nach den Mustertextvorlagen von Günter Hässel können Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen schneller und vor allem stressfreier abgewickelt werden.   Damit können Sie Geld und Zeit sparen. &amp;nbsp; 
 Die Ferienmonate Juli und Ausgust sind vorüber. Ist recht schnell gegangen! Wir hoffen, Sie hatten schöne und erholsame Ferien und sind gesund zurück. Und so starten wir voll des Tatendrands wier mit unseren Newsletter. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser&amp;nbsp; Kontaktformular | Taxos Software GmbH (taxos-software.de)  
  GoBD Neufassung vom 14.03.2024&amp;nbsp;  Eine Synopse bisherige Version : neue Version finden Sie über diesen&amp;nbsp; Link  
  Einladung  Die Leser dies Newletter sind von unseren befreundeten Unternehmen COLLEGA e.V. herzlich zur&amp;nbsp; kostenfreien&amp;nbsp;Teilnahme am 155. COLLEGA-TAG am 29.11.2024 in Munchen eingeladen.  Neben der Vorstellung und Besprechung der aktualisierten Fassungen der Mustertextvorlagen zurVerfahrensdokumentation von Günter Hässel, also unseren Mustertextvorlagen stellen Praktiker Lösungen zur E-Rechnung, zum Datenschutz, zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Steuerkanzleien und zu aktuellen Themen des Steuerrechts vor.   Die Veranstaltng findet am Freitag, 29.11.2024 statt, das ist der Freitag vor dem 1. Adventwochenende. Das wird von auswärtigen Teilnehmern gerne verbunden mit einem Wochenende im weihnachtlich geschmückten München. Mehr finden Sie über diesen&amp;nbsp; Link   
 
  Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums BMF  
 
  Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension; BFH-Urteil vom 15. März 2023 - I R 41/19 Änderung des BMF-Schreibens vom 18. September 2017 (BStBl I S. 1293)  Das Bundeskabinett hat am 30.08.2024 das BMF-Schreiben vom 18.09.2017 veröffentlicht.  Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;der Veröffentlichung der BMF vom 30.08.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 1. 
  BMF Highlights Seotmber 2024  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat due BMF-Highlights Ausabe Seotember 2024 veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 2. 
  Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 04.09.2024 ein Schreiben unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 28. September 2022, VIII R 20/20, BStBl II 2024 veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 04.09.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 3. 
  Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a Absatz 3 Satz 4 EStG; Anlage 13a 2024  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11.09.2024 ein Schreiben zur Gewinnermittlung von Land- ud Forstwirten veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 11.09.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 4.&amp;nbsp; 
  Richtsatzsammlung 2023  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt am 11.09.2024 die Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 11.09.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 5. Einen   Link   zum MBF-Schreiben vom 17.09.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 6. 
  Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2024  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am bereits am 12.02.2024 die Pauchbeträge für unentgeltliche Wertabgaben veröffentlicht, wir haben bereits berichtet und wiederholen es, da das oft bei den Richtsatzsammlungen gesucht wird. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Veröffentlichung des BMF vom 13.07.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 7. 
   BMF-Monatsbericht September 2024   Das Bundesministerium (BMF) der Finanzen hat am 20.09.2024 seinen Monatsbericht für September 2024 veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Mitteilung des BFM vom 20.09.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 8. 
  Hinweis auf Rechtsprechung  
  BFH hält Aussetzungszinsen von monatlich einhalb (0,5%) für verfassungswidrig.  In seiner Pressemitteilung Nr. 034/2024 vom 22.08.2024 weist der Bundesfinanzhof (BFH) auf seinen Vorlagebschluss vom 08.05.2024 an das Bundesverfassungsgericht hin. Der BFH hält Aussetzungszinsen vom monatlich 0,5 Prozent für verfassngswidrig. Einen   Link   zur Pressemitteilung Nr.034/2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 9. 
  Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüfung  Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 030/2024 vom 04.07.2024 aus sein Urteil vom 06.05.2024 hin. Danach können nach einer Außenprüfung auch bestandkräftige Steuerbescheide korrigiert werden, wenn dem Finanzamt Einzelheit nicht bekannt waren. Daher sollte geprüft werden, ob dem Finanzamt alles bekannt ist. Die Folgen derartiger Korrekturen sind meist mit zusätzlichen Kosten, wie Zinsen, verbunden. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Pressemitteilung Nr. 030 des BFH finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 10. 
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  Links zu den obigen Veröffentlichungen:  
 Link Nummer 1 zur Homepage des BMF Gehalts- und Pensionszahlung   Bundesfinanzministerium   Link Nummer 2 zur Homepage des BMF Highlights September 2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 3 zur Homepage des BMF inkongruente Gewinnausschüttung&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 4 zur Homepage des BMF Gewinnermittlung Land- und Forstwirte&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 5 zur Homepage des BMF Richtsatzsammlung 2023&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium     Link Nummer 6 zur Homepage des BMF BMF-Schreiben zur Richtsatzsammlung 2023&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 7 zur Homepage des BMF Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium &amp;nbsp;  Link Nummer 8 zur Homepage der BMF Monatsbericht September 2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium  &amp;nbsp; &amp;nbsp; Link Nummer 9 zur Homepage des BFH Aussetzungszinsen&amp;nbsp;  Bundesfinanzhof   Link Nummer 10 zur Homepage des BFH Berichtigung von Steuerbescheiden&amp;nbsp;  Bundesfinanzhof    
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            <title type="text">Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 35-36/2024</title>
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                  Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei. Es kann jederzeit widerrufen werden.  
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  Gerne untersützen wir Sie bei allen Fragen zur Erstellung und Aktualisierung Ihrer Verfahrensdokumentation nach GoBD.   Eine Verfahrensdokumentation ist ein wichtiges und wirksames Werkzeug zur Vermeidung von unnötigen Steuernachzahlungen.   Mit einer Verfahrensdokumentation nach den Mustertextvorlagen von Günter Hässel können Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen schneller und vor allem stressfreier abgewickelt werden.   Damit können Sie Geld und Zeit sparen. &amp;nbsp; 
 Die Ferienmonate Juli und Ausgust sind vorüber. Ist recht schnell gegangen! Wir hoffen, Sie hatten schöne und erholsame Ferien und sind gesund zurück. Und so starten wir voll des Tatendrands wier mit unseren Newsletter. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser&amp;nbsp; Kontaktformular | Taxos Software GmbH (taxos-software.de)  
  GoBD Neufassung vom 14.03.2024&amp;nbsp;  Eine Synopse bisherige Version : neue Version finden Sie über diesen  Link  
  Einladung  Die Leser dies Newletter sind von unseren befreundeten Unternehmen COLLEGA e.V. herzlich zur  kostenfreien  Teilnahme am 155. COLLEGA-TAG am 29.11.2024 in Munchen eingeladen. Neben der Vorstellung und Besprechung der aktualisierten Fassungen der Mustertextvorlagen zurVerfahrensdokumentation von Günter Hässel, also unseren Mustertextvorlagen stellen Praktiker Lösungen zur E-Rechnung, zum Datenschutz, zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Steuerkanzleien und zu aktuellen Themen des Steuerrechts vor. Die Veranstaltng findet am Freitag, 29.11.2024 statt, das ist der Freitag vor dem 1. Adventwochenende. Das wird von auswärtigen Teilnhmern gerne verbunden mit einem Wochenende im weihnachtlich geschmückten München. Mehr finden Sie über diesen   Link   
 
  Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums BMF  
 
  Freistellung des Existenzminimums und Steuerfortentwicklungsgesetz  Das Bundeskabinett hat am 24.07.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 und den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) beschlossen.  Ob und mit welchen Inhalten die Entwürfe durch die Mühlen des Gesetzgebungsverfahrens kommen, bleibt abzuwarten. Kritisiert wird vor allem, dass arbeitende Menschen oft schlechter gestellt sind als die Bezieher von Bürgergeld. An dem Steuerfortentwicklungsgesetz wird scharf kritisiert, dass sich daraus ein neues Bürokratiemonster entwickeln könnte. Das BMF hat verlaubaren lassen, dass die Bundesregierung beide Entwürfe als Gesetzesvorlagen in den Bundestag eingebraht hat. Man darf alos gespannt sein, wie das weiterentwickelt wird.&amp;nbsp; 
 Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;der Veröffentlichung der BMF vom 24.07.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 1. 
  Wegstreckenzähler Änderung AEAO  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 31.07.2024 die Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung vom 28.06.2014 zu seinen Neuregelungen beim Wegstreckenzähler veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 28.06.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 2. Einen   Link   zum BMF-Schreiben vom 28.06.2024 zu den Mitteilungspflichten von E-Kassen und Wegstreckenzählern finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 3. 
  Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)  Da Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 06.08.2024 Änderungen des AEAO zu den §§ 31b, 46, 52, 80, 165 AO veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 24.07.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 4.&amp;nbsp; 
   Steuerforum 2024 Erinnerung   Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt am 29.07.2024 mit: &quot;Wir freuen uns, dass das 5. Steuerforum der Finanzverwaltung am 17. und 18. September 2024 wieder im Matthias-Erzberger-Saal im Bundesministerium der Finanzen in Berlin stattfinden wird. Die Anmeldung ist ab sofort geöffnet unter folgendem Link:&amp;nbsp; https://bmf-bund.yve-tool.de/public_registration/21206 &quot;.&amp;nbsp; Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 29.07.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 5. 
  (Entwurf) Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13.08.2024 den Entwurf der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzud Dezember 2024 verffentlicht.einen Vordruck veröffentlicht. Im Hinblick auf die in gesetzlcher Vorbereitung befindliche Steuerfreistellung des Existenzminimums wurden die Entwürfe der Ablaufpläne erstellt und veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Veröffentlichung des BMF vom 13.07.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 6 
  Muster Lohnsteueranmeldung 2025  Das Bundesministerium (BMF) der Finanzen hat am 29.08.2024 das Muster der Lohnsteueranmeldung für 2025 mit Erläuterungen veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Mitteilung des BFM vom 29.08.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 7. 
  Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV; Anlage EÜR 2024  Das Bundesministerium (BMF) der Finanzen hat am 02.09.2024 die standardisierten Vordrucke der Einnahmenüberschussrechnung 2024 veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Mitteilung des BMF finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 8.&amp;nbsp; 
  Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025; Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2025  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 05.09.2024 zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigungen für 2025 folgndes veröffentlich (Auszug): &quot;Arbeitgeber [haben] nach Abschluss des Lohnkontos für jeden Arbeitnehmer der zuständigen Finanzbehörde nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung (AO) bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln (§ 41b Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG - i. V. m. § 93c Absatz 1 Nummer 1 AO)&quot;. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Veröffentlichung des BMF vom 05.09.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 9. Hinweis: Bitte, beachten Sie das Wort &quot;ab&quot; in der Kopfzeile der Meldung. 
  Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a Absatz 3 Satz 4 EStG; Anlage 13a 2024  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11.09.2024 ein BMF-Schreiben&amp;nbsp;zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für land- und fortwirtschaftliche Betriebe nach  § 13 a EStG &amp;nbsp;veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Veröffentlichung des BMF vom 11.09.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 10. 
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  Links zu den obigen Veröffentlichungen:  
 Link Nummer 1 zur Homepage des BMF Zwei Entwürfe Bürgergeld Steuerfortentwicklung Entwürfe &amp;nbsp; Bundesfinanzministerium   Link Nummer 2 zur Homepage des BMF Wegstreckenzähler&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 3 zur Homepage des BMF Mitteilungspflicht E-Kasse und Wegstreckenzähler&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 4 zur Homepage des BMF Anwendungserlass AO&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 5 zur Homepage des BMF Erinnerung an Steuerforum 2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium     Link Nummer 6 zur Homepage des BMF Vordruck Wegzugsbesteuerung&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 7 zur Homepage des BMF Entwurf Lohnsteueranmeldung 2025&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium &amp;nbsp;  Link Nummer 8 zur Homepage der BMF Einnahmeüberschussrechnung 2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium  &amp;nbsp; &amp;nbsp; Link Nummer 9 zur Homepage des BMF Lohnsteuerbescheinigung  ab  2025&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 10 zur Homepage des BMF Durchschnittssätze § 13a EStG&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium    
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            <title type="text">Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 29-30/2024</title>
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  Gerne untersützen wir Sie bei allen Fragen zur Erstellung und Aktualisierung Ihrer Verfahrensdokumentation nach GoBD.   Eine Verfahrensdokumentation ist ein wichtiges und wirksames Werkzeug zur Vermeidung von unnötigen Steuernachzahlungen.   Mit einer Verfahrensdokumentation nach den Mustertextvorlagen von Günter Hässel können Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen schneller und vor allem stressfreier abgewickelt werden.   Damit können Sie Geld und Zeit sparen. &amp;nbsp; 
 
  Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums BMF  
 
  Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetz 2024  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10.07.2024 einen Referentenentwurf auf seiner Homepage veröffentlicht. Unter anderem sollen die Grundfreibeträge erhöht werden.. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;der Veröffenlichung der BMF vom 10.07.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 1. 
  Monatsbericht Juli 2024 des BMF  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23.07.2024 seinen Monatsbericht Juli 2024 auf seiner Homepage veröffentlicht. Unter anderem werden die Wachstumsiniative und der Haushalt 2025 erwähnt. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 23.07.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 2. 
  Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Übertragung von Altmitteln aus der Bankenrestrukturierung  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24.07.2024 dieses Schreiben auf seiner Hompage veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Veröffentlichtung des BMF vom 24.07.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 3. 
  Steuerklassen III und V sollen abgeschafft werden  Da Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt in einer Pressemitteilung vom 24.07.2024 mit: &quot;Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 und den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) beschlossen.&quot; Dem Schreiben ist eine ausführliche Erläuterung beigefügt, aus der sich weitere zum 01.01.2025 geplante Änderungen ergeben.&amp;nbsp; (Hinweis des Autors: das alles dient sicher nicht der vielfach angepriesenen Vereinfachung des Steuerrechts und schon gar nicht dem Bürokratieabbau.  Das BMF schreibt zum Inkrafttreten: &quot;Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sind etwa 5 Jahre notwendig, um die für das Faktorverfahren notwendigen umfangreichen Programmierungsarbeiten umzusetzen und bei den Finanzverwaltungen der Länder zu implementieren. Der Start des neuen Verfahrens ist aktuell zum 1. Januar 2030 geplant.&quot;  Wer weiß, was bis dahin passiert.) Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 24.07.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 4.&amp;nbsp; 
   Steuerforum 2024   Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt am 29.07.2024 mit: &quot;Wir freuen uns, dass das 5. Steuerforum der Finanzverwaltung am 17. und 18. September 2024 wieder im Matthias-Erzberger-Saal im Bundesministerium der Finanzen in Berlin stattfinden wird. Die Anmeldung ist ab sofort geöffnet unter folgendem Link:&amp;nbsp; https://bmf-bund.yve-tool.de/public_registration/21206 &quot;.&amp;nbsp; Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 29.07.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 5. 
  Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15.07.2024 einen Vordruck veröffentlicht.&amp;nbsp; Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Veröffentlichung des BMF vom 15.07.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 6 
  Rechtsprechung  
  Grundsteuer sogenanntes Bundesmodell  Hinweis auf die Pressemitteilung Nr. 026/2024 vom 13.06.2024 des Bundesfinanzhof (BFH). Der BFH hat in zwei&amp;nbsp;Beschlüssen vom 27.05.2024&amp;nbsp;II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV) die Vollziehung ausgesetzt. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Pressemitteilung des BFGH finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 7. 
  Datenschutzrecht Auskunftsanspruch des Steuerpflichtigen  Hinweis auf die Pressemitteilung Nr. 027/2024 vom 20.06.2024 des Bundesfinanzhof:&amp;nbsp; In dem Urteil vom 12.03.2024 (Aktenzeichen IX R 35/21) klärt der BFH die Voraussetzungen und Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs. Einen   Link  &amp;nbsp;zur Pressemitteilung des BGH finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 8.&amp;nbsp; Hinweis: Der IX. Senat des BFH hat in einer Entscheidung vom 07.05.2024 klargestellt, wann keine Einsichtnahme in die Steuerdaten möglich ist, siehe nächsten Hinweis.. 
  Keine Einsichtnahme in die Steuerakten  Hinweis auf Pressemiteilung 031/24 vom 04.07.2024 des Bundesfinanzhof: &quot;Die Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, wie zum Beispiel die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater.&quot; Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Pressemitteilung der BFH finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 9. Hinweis: Der IX. Senat des BFH hat in einer Entscheidung vom 12.03.2024 klargestellt, wann ein Auskunftsanspruch nach Datenschutzrecht esteht.    
  Schonvermögen des Unterhaltsempfängers beim Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen  Hinweis auf Pressemiteilung 028/24 vom 20.06.2024 des Bundesfinanzhof: &quot;Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 29.02.2024 – VI R 21/21 für das Streitjahr 2019 entschieden, dass Unterhaltsleistungen nur dann als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgezogen werden können, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 € (sogenanntes Schonvermögen) nicht übersteigt. Zudem hat er klargestellt, dass die monatlichen Unterhaltsleistungen nicht in die Vermögensberechnung einzubeziehen sind.&quot; Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Pressemitteilung der BFH finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 10. 
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  Links zu den obigen Veröffentlichungen:  
 Link Nummer 1 zur Homepage des BMF Entwurf 2. Jahressteuergesetz 2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 2 zur Homepage des BMF Monatsbericht Juli 2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 3 zur Homepage des BMF Bankenrestrukturierung&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 4 zur Homepage des BMF Abschaffung St.-Klassen III und V&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 5 zur Homepage des BMF Steuerforum 2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium     Link Nummer 6 zur Homepage des BMF Vordruck Wegzugsbesteuerung&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 7 zur Homepage des BFH Grundsteuer Bundesmodell AdV&amp;nbsp;  Bundesfinanzhof &amp;nbsp;  Link Nummer 8 zur Homepage der BFH Datenschutz Reichweite&amp;nbsp;  Bundesfinanzhof  &amp;nbsp; &amp;nbsp; Link Nummer 9 zur Homepage des BFH Keine Einsichtnahme&amp;nbsp;  Bundesfinanzhof   Link Nummer 10 zur Homepage des BFH Schonvermögen&amp;nbsp;  Bundesfinanzhof    
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            <title type="text">Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 27-28/2024</title>
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  Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums BMF  
 
  Zwei Expertenkommissionen für ein modernes und zukunftfähiges Steuerrecht  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist am darauf hin, dass die beiden im September 2023 eingesetzten unabhängigen Expertenentenklommissionen 12. Juli 2024 ihre Berichte vorgelegt haben. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;der Veröffenlichung der BMFvom 19.07.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 1. 
  Geschenke Freigrenze erhöht  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12.07.2024 das Schreiben &quot;Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses an das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 108) Anhebung der Freigrenze für Geschenke von 35 € auf 50 € zum 1. Januar 2024&quot; veröffententlicht.. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 12.07.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 2. 
   Nato Umsatzsteuerbefreiung   Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15.07.2024 dieses Schreiben veröffentlich &quot;Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk); Niederländisches Beschaffungsverfahren für Lieferungen an berechtigte Personen im vereinfachten Verfahren; Anhebung der Wertgrenze auf einen Wert von 2.500 €&quot;. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 15.07.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 3. 
  Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung  Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu §§ 89 und 89a sowie Aufhebung des BMF-Schreibens vom 5. Oktober 2006 IV -&amp;nbsp;B 4 - S 1341 - 38/06 - (BStBL I S. 594). Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 26.06.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 4.&amp;nbsp; 
   Kein Passiver Ausgleichsposten   Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 04.07.2024 das Schreeiben &quot;Kein passiver Ausgleichsposten für Mehrabführungen bei nach § 15a EStG nicht verrechenbaren Verlusten der Organgesellschaft&quot; veröffentlicht. Das Schreiben ist aufgrund des BFH-Urteils&amp;nbsp;I R 65/11 vom 29.&amp;nbsp;August 2012 ergangen. Gleichzeitig wurde das BMF-Schreiben vom 15.07.2023 ergänzt.  Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 04.07.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 5. 
  Einkommensteuerhandhandbuch 2023 veröffentlicht  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11.07.2024 auf seine Homepage das Amtliche Einkommensteuerhandbuch 2023 veröffentlicht&amp;nbsp; Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Veröffentlichung des BMF vom 11.07.2024 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6 
   Regierungsentwurf zum Haushalt 2025   Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am&amp;nbsp; 17.07.2024 dieses Newletter veröffentlicht: &quot;Mit Rekordinvestitionen und Maßnahmen für mehr Wachstum hin zur Wirtschaftswende&quot;. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Veröffentlichung des BMF vom&amp;nbsp; 17.07.2024 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 7 
   Rechtsprechung  
  Wohnungseigentumsgesetz  Hinweis auf die Pressemitteilung Nr. 151/2024 vom 19.07.2024 des Bundesgerichtshofs. Zur Umlage von Prozesskosten auch auf die unterlegene Partei. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Pressemitteilung des BGH finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 8. 
  Aufrechnung mit Mietkaution  Hinweis auf die Pressemitteilung Nr. 144/2024 vom 10.07.2024 des Bundesgerichtshofs. Zur Aufrechnung einer Schadensersatzforderung mit der&amp;nbsp; Mietkaution. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Pressemitteilung des BGH finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 9.&amp;nbsp; 
  Erbschaftsteuer kein Verwaltungsvermögen  Hinweis auf Pressemiteilung 029/24 des Bundesfinanzhofs vom 27.06.2024. Ein Parkhaus ist aus erbschaftstuerlicher Sicht kein begünstigtes Verwaltungsvermögen. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Pressemitteilung der BFH finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 10.    
  Unerhaltsleistugen bei der Einkommensteuer&amp;nbsp;  Hinweis auf die Pressemitteilung 028/2024 vom 20.06.2024. Das Schonvermögen des Unterhaltsberechtigten durfte im Jahr 2019 € 15.500 nicht übersteigen. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Pressemitteilung der BFH finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 11.    
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  Links zu den obigen Veröffentlichungen:  
 Link Nummer 1 zur Homepage des BMF Berichte der Expertenkommissionen &amp;nbsp; Bundesfinanzministerium   Link Nummer 2 zur Homepage des BMF Freigrenze Geschenke&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 3 zur Homepage des BMF Nato Umsatzsteuer&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 4 zur Homepage des BMF Änderung Umsatzsteuer-Anwendungserlass&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 5 zur Homepage des BMF Passiver Ausgleichsposten&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium       Link Nummer 6 zur Homepage des BMF Einkommensteuerhandbuch 2023&amp;nbsp;  Bundesfinanzminiaterium   Link Nummer 7 zur Homepage des BMF Haushalt 2025&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium &amp;nbsp;  Link Nummer 8 zur Homepage der BGH Wohnungseigentümergemeinschaft   Bundesgerichtshof  &amp;nbsp; &amp;nbsp; Link Nummer 9 zur Homepage des BGH Mietkaution&amp;nbsp;  Bundesgerichtshof   Link Nummer 10 zur Homepage des BFH Parkhaus&amp;nbsp;  Bundesfinanzhof   Link Nummer 11 zur Homepage des BFH Unterhaltsleistungen&amp;nbsp;  Bundesfinanzhof   
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            <title type="text">Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 25-26/2024</title>
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                                            Hier ist die neue Ausgabe des &quot;Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter&quot;. Der Bezug ist kostenfrei und jederzeit widerruflich. In dem Newsletter wird insbesondere auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung sowie auf Rechtsprechung und Literatur hingewiesen. Jeder Sachverhalt wi...
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                  Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei. Es kann jederzeit widerrufen werden.  
  Ihr Nutzen : Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.   Ihre Zeit: &amp;nbsp; Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz und zutreffend geschildert.  Kein langes Suchen. &amp;nbsp;Zu jeder Information werden beim geschilderten Sachverhalt und am Ende dieses Blogs  Links zur Orginalquelle &amp;nbsp;angeboten.  Jetzt oder später: &amp;nbsp;Informationen, die Sie nicht sofort nutzen können, stehen auch später zur Verfügung.  Bei Rückfragen&amp;nbsp; erreichen Sie Günter Hässel über&amp;nbsp;  Kontakte .&amp;nbsp; Alle Anfragen werden vertraulich behandelt. 
  Gerne untersützen wir Sie bei allen Fragen zur Erstellung und Aktualisierung Ihrer Verfahrensdokumentation nach GoBD.   Eine Verfahrensdokumentation ist ein wichtiges und wirksames Werkzeug zur Vermeidung von unnötigen Steuernachzahlungen.   Mit einer Verfahrensdokumentation nach den Mustertextvorlagen von Günter Hässel können Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen schneller und vor allem stressfreier abgewickelt werden.   Damit können Sie Geld und Zeit sparen. &amp;nbsp; 
 
  Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums BMF  
 
  Anwendung des&amp;nbsp;Gesetzes über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG)  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.06.2024 unter diesem Titel ein Schreiben veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;der Veröffenlichung der BMFvom 19.06.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 1. 
  Änderung der Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2024  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17.06.2024 eine Änderung zur Anleitung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2024 veröffentlicht. Ein Muster des Formulars war leider nicht beigefügt. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 17.06.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 2. 
   Monatsbericht der BMF für Juni 2024   Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20.06.2024 seinen Monatsbericht für Juni 2024 veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 20.06.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 3. 
   Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG), für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen   Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 25.06.2024 unter diesem Titel ein Schreiben veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 11.06.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 4.&amp;nbsp; 
   Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu §§ 89 und 89a sowie Aufhebung des BMF-Schreibens vom 5. Oktober 2006 - IV B 4 - S 1341 - 38/06 - (BStBl I S. 594)   Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26.06.2024 unter diesem Titel ein Schreiben veröffentlicht. Es bestrifft Änderungen der Durchführung von Vorabverständigungsverfahren bei Fällen der Doppelbesteuerung. In der Aufhebung der BMF Schreibens wird geregelt, wie offene Verfahren zu erledigen sind.&amp;nbsp; Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 26.06.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 5. 
  Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 146a AO  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28.06.2024 das oben genante Schreiben veröffentlicht. Die Änderung betrifft insbesondere die Anwendung von elektronischen Wegstreckenzählern zum 01.07.2024&amp;nbsp; Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zu den Veröffentlichungen des BMF vom 28.06.29.05.2024 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6 
   Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juni 2024   Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am&amp;nbsp; 01.07.2024 die Liste der Umsatzsteuerumrechnungskurse bis einschließlich Juni 2024 veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zu den Veröffentlichungen des BMF vom&amp;nbsp; 01.07.2024 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 7   ELSTER Sicherheit  Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass &quot;aktuell gefälschte&amp;nbsp;E-Mails&amp;nbsp;im Namen der Steuerverwaltung versendet werden. Als Absender wird zum Beispiel ELSTER, das Finanzamt oder das Bundeszentralamt für Steuern ( BZSt ) vorgetäuscht.&quot;.. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Veröffentlichung der Finanzverwaltung finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 8. 
  Rechtsprechung  
   Werbung mit der Begriff &quot;klimaneutral&quot;   Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 138/2024 vom 27.06.2024 darauf hin, was bei der Werbung mit dem Begriff &quot;klimaneutral&quot; beachtet werden muss. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Pressemitteilung des BGH finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 9. 
  Räumung einer Immobilie nach Zwangsversteigerung  Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 136/2024 vom 25.06.2024 auf seinen Beschluss&amp;nbsp;vom 20.06.2024 (Aktenzeichen V ZR 153/23) hin. Das Studium der Rechtsprechung wird empfohlen in Fällen des Erwerbs von Immobilien im Rahmen einer Zwangsversteigerung. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Pressemitteilung der BGH finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 10.      
  Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüdung&amp;nbsp;  Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 30/2024 vom 04.07.2024 auf sein Urteil vom 06.05.2024 (Aktenzeichen&amp;nbsp;III R 14/22) hin. Der Sachverhalt betrifft einen Steuerpfliochtigen, der seine Einkünfte durch Einnahmen-Überschuss-Rechnnung ermittelte (§ 4 Abs. 3 EStG).&amp;nbsp; Bei einer Außenprüfung wurden die Aufzeichnungen als mangelhaft gerügt, Es kam zu Zuschätzungen. Der BFH bestätige ausdrücklich, dass es sich hierbei um neue Tatsachen handelte ( § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ) und bestätigte die Korrektur der Veranlagungen.. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Pressemitteilung der BFH finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 11.    
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  _________________  
 
  Links zu den obigen Veröffentlichungen:  
 Link Nummer 1 zur Homepage des BMF Plattform Steuertransparenzgesetz&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 2 zur Homepage des BMF Anleitung Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 3 zur Homepage des BMF Monatsbericht Juni 2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 4 zur Homepage des BMF Vordrucke Hinzurechnungsbesteuerung&amp;nbsp;&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium     Link Nummer 5 zur Homepage des BMF Vorabverständigungsverfahren Doppelbesteuerung&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium       Link Nummer 6 zur Homepage des BMF AEAO § 146a Änderung zum 01.07.2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzminiaterium   Link Nummer 7 zur Homepage des BMF Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juni 2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium &amp;nbsp;  Link Nummer 8 zu ELSTER Gefährliche E-Mails  ELSTER-Portal &amp;nbsp; &amp;nbsp; Link Nummer 9 zur Homepage des BGH Werbung mit &quot;klimaneutral&quot;&amp;nbsp;  Bundesgerichtshof   Link Nummer 10 zur Homepage des BGH Immobilie Zwangsversteigerung   Bundesgerichtshof   Link Nummer 11 zur Homepage des BFH Korrekut Steuerbescheide nach Außenprüfung   Bundesfinanzhof   
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            <title type="text">Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 23-24/2024</title>
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  Gerne untersützen wir Sie bei allen Fragen zur Erstellung und Aktualisierung Ihrer Verfahrensdokumentation nach GoBD.   Eine Verfahrensdokumentation ist ein wichtiges und wirksames Werkzeug zur Vermeidung von unnötigen Steuernachzahlungen.   Mit einer Verfahrensdokumentation nach den Mustertextvorlagen von Günter Hässel können Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen schneller und vor allem stressfreier abgewickelt werden.   Damit können Sie Geld und Zeit sparen. &amp;nbsp; 
 
  Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums BMF  
 
  E-Bilanz; Veröffentlichung der Taxonomien 6.8 vom 1. April 2024  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10.06.2024 Taxonomien zur E-Bilanz veröffentlicht.  Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum Entwurf der Jahresssteuergesetzes 2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 1. 
  Entwurf des BMF an die Verbände zu Stellungnahme: Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.06.2024 den Entwurf eines Schreibens unter dem obigen Titel veröffentlicht. Der Entwurf wurde den Verbänden zur Stellungnahme überandt. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 04.06.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 2. 
  Verbesserungen&amp;nbsp; für Start-Up Unternehmen:&amp;nbsp; Neuer Baustein des Zukunftsfonds:&amp;nbsp;HTGF Opportunity Fonds&amp;nbsp;startet mit 660 Millionen Euro für die Wachstumsphase  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zusammen mit dem Wirtschaftsministerium am 12.06.2024 eine Mitteilung veröffentlicht, nach der ein Fonds von 660 Millionen Euro für die Wachstumsphase verfügbar sein soll. Das ist nicht viel und wird - wie es in letzter Zeit öfter der Fall war - kurz nach der Einführung ausgeschöpft sein. Interessant könne aber für Gründer der Obertitel der Veröffentlichung sein: &quot;Start-Up-Standort verbessern&quot;. Da könnte es die eine oder andere Möglichkeit zum Ergattern von Fördermitteln geben. Daher erfolgt an dieser Stelle der Hinweis. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 12.06.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 3. 
  Umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen; Bedeutung des mit Zahlungen verbundenen Zwecks  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11.06.2024 ein Schreiben zu diesem Thema und die damit verbundene Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 11.06.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 4.&amp;nbsp; 
  Kabinett bringt mit Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 die Finanzierung des Startchancen-Programms auf den Weg  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in einer Pressemitteilung vom 13.06.2024 eine Formulierungsgilfe zu dem oben genannten Gesetzesentwurf verabschiedet hat. Dadurch soll der vertikale Ausgleicht der Umsatzsteuer zu Gunsten den Länder verbessert werden. Ob sich daraus ein Vortil für die Steuerzahler ergibt, darf bezweifel werden. Wahrscheinlicher ist, dass sich daraus eine weitere Aufblähung der Bürokratie ergeben wird..&amp;nbsp; Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Pressemitteilung vom 13.06.2024 des BMF-Schreiben finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 5. 
  Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – § 2b UStG; Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12.06.2024 das oben genante Schreiben veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zu den Veröffentlichungen des BMF vom 12.06.29.05.2024 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6 
  Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG; Bekanntmachung einer finalen Staatenaustauschliste 2024 im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2024  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am&amp;nbsp;13.06.2024 die oben genannte Verfügung und eine &quot;Finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2024&quot; veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zu den Veröffentlichungen des BMF vom&amp;nbsp; 13.06.2012 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 7 
  Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am&amp;nbsp;14.06.2024 auf 34 Seiten zu dem Themenbereich Stellung genommen mit Hinweisen zu anderen - konkurrierenden - Abzugsverboten.. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Veröffentlichung des BMF vom 14.06.2024 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 8.   Bund und Braunkohleländer beschließen Paket zur verbesserten Unterstützung der Kohleregionen  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte am 17.06.2024 eine Pressemitteilung, dezufolge die Braunkohleländer besser untersützt werden sollen. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Pressemitteilung des BMF vom 17.06.2024 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 9. 
  Ausgewählte Literaturhinweise Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen nach § 153 Abs. 4 AO n.F.  Dirk Beyer in NWB Heft 24/2024 S. 1630-S. 1636. &quot;Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung&quot; 
  Geschenke an Arbeitnehmer und Geschäftspartner  Marvin Gummels in NWB Heft 24/2024 S. 1645-S. 1658. &quot;Zutreffend behandeln, um Betriebs- und Lohnsteueraußenprüfungen vorzugreifen&quot; 
  Rechtliche Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und den Inhalt&amp;nbsp; der amtlichen Richtsatzsammlung  Nicolas Klein in DStR Heft 24/2024 S. 1535 -S. 1543. &quot;Der Beitrag beleuchtet im Lichte der jüngeren BFH-Rechtsprechung die (verfassungs)rechtlichen Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der amtlichen Richtsatzsammlung .....&quot; 
  BFH gewährt AdV bei einer Grundsteuerwertfeststellung im Bundesmodell  BFH Beschluss vom 27.05.2024 Aktenzeichen II B 78/23 in DStR Heft 24/2024 Seite 1355 - S. 1360 mit Anmerkung von Dr. Anette Kuglmüller-Pugh, RiBFH&amp;nbsp; &amp;nbsp;&amp;nbsp; 
  _________________  
 
  Links zu den obigen Veröffentlichungen:  
 Link Nummer 1 zur Homepage des BMF Taxonomien zur E-Bilanz&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 2 zur Homepage des BMF E-Rechnung &amp;nbsp; Bundesfinanzministerium   Link Nummer 3 zur Homepage des BMF Start-Up-Standort&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 4 zur Homepage des BMF Zuschuss Änderung Umatzsteueranwendungserlass&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium     Link Nummer 5 zur Homepage des BMF Formulierungshilfe zu Änderung Umsatzsteuerverteilung&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium       Link Nummer 6 zur Homepage des BMF Umsatzsteuer Unternehmen der öffentlichen Hand&amp;nbsp;  Bundesfinanzminiaterium   Link Nummer 7 zur Homepage des BMF Anhörung zu Mindestbesteuerung&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium &amp;nbsp;  Link Nummer 8 zur Homwpage des BMF Steueroasen&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium  &amp;nbsp; &amp;nbsp; Link Nummer 9 zur Homwpage des BMF Braunkohleländer&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   
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            <title type="text">Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 21-22/2024</title>
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                  Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei. Es kann jederzeit widerrufen werden.  
  Ihr Nutzen : Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.   Ihre Zeit: &amp;nbsp; Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz und zutreffend geschildert.  Kein langes Suchen. &amp;nbsp;Zu jeder Information werden beim geschilderten Sachverhalt und am Ende dieses Blogs  Links zur Orginalquelle &amp;nbsp;angeboten.  Jetzt oder später: &amp;nbsp;Informationen, die Sie nicht sofort nutzen können, stehen auch später zur Verfügung.  Bei Rückfragen&amp;nbsp; erreichen Sie Günter Hässel über&amp;nbsp;  Kontakte .&amp;nbsp; Alle Anfragen werden vertraulich behandelt. 
  Gerne untersützen wir Sie bei allen Fragen zur Erstellung und Aktualisierung Ihrer Verfahrensdokumentation nach GoBD.   Eine Verfahrensdokumentation ist ein wichtiges und wirksames Werkzeug zur Vermeidung von unnötigen Steuernachzahlungen.   Mit einer Verfahrensdokumentation nach den Mustertextvorlagen von Günter Hässel können Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen schneller und vor allem stressfreier abgewickelt werden.   Damit können Sie Geld und Zeit sparen. &amp;nbsp; 
 
  Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums BMF  
 
  Jahressteuergesetz 2024  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 05.06.2024 den Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht.&amp;nbsp; Die Veröffentlichung einschließlich Begründung umfasst 249 Seiten. Der Entwurf ist gegliedert in 45 Artikel. Die Änderungen sollen vom 01.01.2020 bis 01.01.2024 (5 Artikel) und am 01.01.2025 (8 Artiklei) in Kraft treten. 32 Artikel haben daher keine ändernde Wirkung.&amp;nbsp; Das Jahressteuergesetz 2024 wird in den nächsten Monaten im Bundestag beraten werden. Wir werden berichten. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum Entwurf der Jahresssteuergesetzes 2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 1. 
  § 12 Steueroasenabwehrgesetz  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 01.06.2024 ein Schreiben eine Nichtbeanstandungsregelung zu § 12 Stueroasenabwehrgesetz mit einer Fristverlängerung veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 04.06.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 2. 
  Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2024 (§ 3 Nummer 39, § 19a EStG)  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 01.06.2024 ein Schreiben mit einem Umfang von 20 Seiten zu dem oben genannten Themenbereicht veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 01.06.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 3. 
  Umsatzsteuerumrechnungskurse Mai 2024  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 03.06.2024 die monatlich fortgeschriebenen Umsatzsteuerumrechnungskurse bis einschließlich Mai 2024 veröffentlicht. Einen   Link   zum BMF-Schreiben vom 03.06.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blog unter Nummer 4.&amp;nbsp; 
   Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) ab dem 1. Januar 2024  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 31.05.2024 auf 39 Seiten Änderungen zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes veröffentlicht. Die Änderungen sind fett hervorgehoben. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 31.05.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blog unter Nummer 5. 
  Änderung und Ergänzung der Anlage des Anwendungsschreibens zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) vom 7. Juli 2020, zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben vom 21. September 2021  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am&amp;nbsp;29.05.2024 das oben genante Schreiben und weitere Links zum Download veröffentlicht.  Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zu den Veröffentlichungen des BMF vom 29.05.2024 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6 
  Anhörung zu dem Mindeststeuererklärungsvordruck und der dazugehörigen Anleitung  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am&amp;nbsp;29.05.2024 Unterlagen zur Anhörung zur Minestbesteuerung veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zu den Veröffentlichungen des BMF vom 29.05.2024 zur Mindestbesteurung finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 7 
  Monatsbericht der Bundesminiateriums der Finanzen (BMF)  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am&amp;nbsp;24.05.2024 seinen Monatsbericht für Mai 2024 veröffenlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Veröffentlichung des BMF vom 24.05.2024 zur Mindestbesteurung finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 8.   Hinweise zur E-Rechnung von COLLEGA Software-GmbH  
 Rechtsanwalts- und Steuerberatungs-Kanzleien bekommen als Anwender des Programms COLLEGA-Kanzlei die Rechnungen für die Lizenzgebühren auf Wunsch als elektronische Rechnungen im amtlich zugelassenen Format ZUGFeRD. Nach ausführlichen Tests werden nunmehr im Juli 2024 alle Kunden ersucht, umzustellen und dem Empfang von E-Rechnungen per E-Mail-Versand zuzustimmen (anstelle von Papierrechnungen). Denn ab 01.01.2025 haben alle Rechnungsaussteller im B2B-Bereich ihren Kunden anstelle von Papier-Rechnungen elektronische Rechnungen zu überlassen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch eines Kunden können Rechnungen noch für eine Übergangszeit in Papierform überlassen werden.  Es ist also eine Umkehr eingetreten: Bisher wurden und werden (bis 31.12.2024) elektronische Rechnungen auf Wunsch des Kunden überlassen, ab 01.01.2025 ist es umgekehrt.  Ohne Hektik können Anwender der Software COLLEGA-Kanzlei im 2. Halbjahr 2024 die Umstellung auf das neue Rechnungsformat erledigen - einschließlich Anpassung der Verfahrensdokumentation. 
  _________________  
 
  Links zu den obigen Veröffentlichungen:  
 Link Nummer 1 zur Homepage des BMF Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 2 zur Homepage des BMF Steueroasenabwehrgesetz&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 3 zur Homepage des BMF Vermögenbeteiligung   Bundesfinanzministerium   Link Nummer 4 zur Homepage des BMF Umsatzsteuerumrechnungskurse&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium     Link Nummer 5 zur Homepage des BMF Fünftes Vermögensbildungsgesetz&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium       Link Nummer 6 zur Homepage des BMF Sonderabschreibung Mietwohnung&amp;nbsp;  Bundesfinanzminiaterium   Link Nummer 7 zur Homepage des BMF Anhörung zu Mindestbesteuerung&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium &amp;nbsp;  Link Nummer 8 zur Homwpage des BMF Monatsbericht Mai 2024   Bundesfinanzministerium   
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            <title type="text">Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 19-20/2024</title>
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                  Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei. Es kann jederzeit widerrufen werden.   Ihr Nutzen : Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.   Ihre Zeit: &amp;nbsp; Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz und zutreffend geschildert.  Kein langes Suchen. &amp;nbsp;Zu jeder Information werden beim geschilderten Sachverhalt und am Ende dieses Blogs  Links zur Orginalquelle &amp;nbsp;angeboten.  Jetzt oder später: &amp;nbsp;Informationen, die Sie nicht sofort nutzen können, stehen auch später zur Verfügung.  Bei Rückfragen&amp;nbsp; erreichen Sie Günter Hässel über&amp;nbsp;  Kontakte .&amp;nbsp; Alle Anfragen werden vertraulich behandelt. 
  Gerne untersützen wir Sie bei allen Fragen zur Erstellung und Aktualisierung Ihrer Verfahrensdokumentation nach GoBD.   Eine Verfahrensdokumentation ist ein wichtiges und wirksames Werkzeug zur Vermeidung von unnötigen Steuernachzahlungen.   Mit einer Verfahrensdokumentation nach den Mustertextvorlagen von Günter Hässel können Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen schneller und vor allem stressfreier abgewickelt werden.   Damit können Sie Geld und Zeit sparen. &amp;nbsp; 
 
  Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums BMF  
 
  Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen (§ 15 Absatz 1 UStG)  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17.05.2024 auf 10 Seiten zur Zuordnung von Leistungen zu einem Unternehmen und dem Zeitpunkt der Zuordnung Stellung genommen. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 17.05.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 1. 
  BMF-Einführungsschreiben zur Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von alternativen Investmentfonds  Das Bundesministerium der Finanzen hat am 17.05.2024 ein Schreiben unter diesem Titel veröffentlicht und weist darauf hin, dass der Umsatzsteueranwendungserlass in Abschnitt 4.8.13 geändert wurden. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 17.05.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 2. 
  Mitteilung des OLG Düsseldorf   Düsseldorfer Tabelle 2024  Das OLG Düsseldorf hat die Düsseldorfer Tabelle 2024 für Kindesunterhalt veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Veröffentlichung des OLG Düsseldorf finden Sie auch am Endes dieses Blogs unter Nummer 3. 
  Weitere Literaturhinweise  
  Änderung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2024&amp;nbsp;  Im Bundesgesetzblatt 2024, Teil I, Nr. 160 vom 16.05.2024 wurden die ab 01.07.2024 gültigen neuen Pfändungsfreigrenzen bekannt gemacht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum Bundesgesetzblatt 2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 4 
  Corona Infektion als Abeitsunfall?  Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat im Urteil vom 29.04.2024 keinen Arbeitsunfall angenommen, weil der Betroffene nicht beweisen konnte, wann und bei welcher Gelegenheit er sich infiziert hatte. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Homepage des Landesoszialgerichts Baden-Württemberg finden Sie auch am Endes dieses Blogs unter Nummer 5. 
  Schätzungsbefugnis bei Altkassen  Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im Urteil vom 28.11.2023 (Aktenzeichen X R 3/22) zu entscheiden, welche Voraussetzungen für eine Schätzung zu beachten sind.  &quot;Eine Vollschätzung unter vollständiger Verwerfung der Gewinnermittlung des Steuerpflichtigen ist nur zulässig, wenn die festgestellten Mängel gravierend sind&quot;, lautet der zweite Leitsatz der Entscheidung des BFH. Im dritten Leitsatz des Urteils steht: &quot;Die Verwendung eines objektiv manipulierbaren Kassensystems stellt grundsätzlich einen formellen Mangel von hohem Gewicht dar, da in einem solchen Fall systembedingt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmeaufzeichnungen gegeben ist.&quot; Der mehrfache Hinweis von Günter Hässel, alte Kassensysteme durch neue TSE zertifizierten Kassen zu ersetzen, wird wiederholt. Der Gesetzgeber hat der Finanzverwaltung mit den seit 01.04.2024 geltenden GOBD 2024 wirkungsvolle Werkzeuge für Steuernachholungen Verfügung gestellt, von denen sie sicher Gebrauch machen wird (Blog von Günter Hässel   Link  ). Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Homepage des BFH finden Sie auch am Endes dieses Blogs unter Nummer 6. 
  Umfrage zur E-Rechnung  Ein&amp;nbsp;Forschungsteam der Universität Erlangen-Nürnberg und der Universität Potsdam, das seit einigen Jahren zum Thema eRechnung arbeitet, . hat eine&amp;nbsp;Umfrage zur Einführung der elektronischen Rechnung (eRechnung), die in Deutschland ab dem 01.01.2025 schrittweise für alle Unternehmen verpflichtend wird, gestartet. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Umfrage finden Sie auch am Endes dieses Blogs unter Nummer 7. 
 &amp;nbsp; 
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  Links zu den obigen Veröffentlichungen:  
 Link Nummer 1 zur Homepage des BMF Zuordnung von Leistugen   Bundesfinanzministerium   Link Nummer 2 zur Homepage des BMF Investementfonds&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 3 zur Homepage des OLG Düsseldorf Düsseldorfer Tabelle&amp;nbsp;  OLG Düsseldorf   Link Nummer 4 zur Homepage des Bundesgesetzblatts Pfändungsfreigrenzen   Bundesgesetzblatt     Link Nummer 5 zur Homepage des Landesozialgerichts Baden-Württemberg Corona als Berufskrankheit   LSG Baden-Württemberg       Link Nummer 6 zur Homepage des BFH Schätzungsbefugnis&amp;nbsp;  Bundesfinanzhof   Link Nummer 7 zur Homepage der Uni Erlangen Umfrage E-Rechnung   Uni Erlangen &amp;nbsp;      Gefällt Ihnen dieser Newsletter und möchten Sie ihn regelmäßig bekommen&amp;nbsp;oder möchten Sie Freunde darauf hinweisen:  
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 Herausgeber und Betreiber der Website: TAXOS Software GmbH  Fragen zu diesem Beitrag   Überblick über unsere Angebote   Impressum des Herausgebers   Newsletter abbestellen  
  &amp;nbsp;  
  msatzsteuerumrechnungskurse  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 02.05.2024 die Umsatzsteuerumrechnungskurse für April 2024 bekannt gemacht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 02.05.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 2. 
  17Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten  Das Bundesministerium der Finanzen hat am 29.04.2024 ein Schreiben unter diesem Titel veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 29.04.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 3. 
  17Bundeseinheitlicher Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung; Vordruckmuster USt 7 A  Das Bundesministerium der Finanzen hat am 22.04.2024 ein Schreiben unter diesem Titel veröffentlicht. Diese mit dem Schreiben bekannt gemachte Neuregelung sieht neben der bundesweiten Vereinheitlichung auch vor, dass &quot;Bedienstete anderer EU-Mitgliedstaaten&quot; an Umsatzsteuer-Sonderprüfungen teilnehmen. Grundsätzlich dürfte das allerdings nur Unternehmen mit EU-grenzüberschreitenden Umsätzen betreffen.&amp;nbsp; Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 22.04.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 4. 
  17Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen  Das Bundesminsterium der Finanzen hat am 23.04.2024 seinen Monatsbericht April 2024 veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben 23.05.2024 finden Sie auch am Endes dieses Blogs unter Nummer 5. 
  17Weitere Literaturhinweise  
  17E-Rechnungspflicht in Deutschland&amp;nbsp;  Der Bundesrat am am 22.03.2024 nach (viel zu ) langem Streit das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Damit wurde die E-Rechnungspflicht für B2B- Umsätze eingeführt. Da inländische Unternehmer ab 01.01.2025 (ohne Übergangsfrist)&amp;nbsp; in der Lage sein müsssen, E-Rechnungen zu empfangen, ist weiteres Zuwarten nicht zu empfehlen. Langer/Artinger besprechen in der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht Heft 17/2024 vom 27.04.2024 auf den Seiten&amp;nbsp; 905-913 auaführlich, worauf zu achten ist und welche Übergangsfristen bestehen. Dieser Artikel kann Beratern für die eigene Kanzlei und für die Beratung der Mandanten sehr empfolen werden. Nicht Abonnenten der Zeitschrift können das Dokument auch einzeln freischalten. Beispiel: Einen&amp;nbsp; Link &amp;nbsp;zum Homepage des C.H. Beck-Verlags finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 6 
  17GoBD 2024 Synopse zu GoBD 2019  Das Bundesministerium der Finanzen hat am 11.03.2024 die Änderungen der GoBD bekannt gemacht. Es sind zwar nur 18 einzelne Punkte, die geändert wurden, davon auch redaktionelle Änderunge. Die Änderungen mit Inhalten haben aber eine sehr große Bedeutung und werden große Anforderungen an Unternehmer und Berater zur Folge haben. Besonders zu bachten ist, dass die bisher als interne Anweisung der Finanzverwaltung bewertete Verfahrensdokumentation künftig aufgewertet wird. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben 11.03.2024&amp;nbsp; finden Sie auch am Endes dieses Blogs unter Nummer 7.. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zu&amp;nbsp; Synopse der GoBD 2024 zu deb GoBD 2019 finden Sie auch am Endes dieses Blog unter Nummer 8 
  17GoBD 2024 Was ist neu? Verfahrensdokumentation und TCMS als Gewinnbringer bei Betriebsprüfungen  KMLZ veröffentlichte auf seiner Homepage seinen Umsatzsteuer Newsletter 19/2024. Die Autorin Rechtsanwätin Dr. Kritsina Echterfeld stellt kurz aber sehr umfassend die Änderungen der GoBD 2024 dar. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Homepage von KMLZ - Umsatzsteuer Newsletter 19/2024 finden Sie auch am Endes dieses Blogs unter Nummer 9. 
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  Links zu den obigen Veröffentlichungen:  
 17Link Nummer 1 zur Homepage des COLLEGA e.V. Tagungsunterlagen 154. COLLEGA-TAG&amp;nbsp;  COLLEGA   17Link Nummer 2 zur Homepage des BMF Umsatzsteuerumrechnungskurse April 2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   17Link Nummer 3 zur Homepage des BMF Umsätze aus Online-Diensten&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   17Link Nummer 4 zur Homepage des BMF Umsatzsteuer-Sonderprüfung&amp;nbsp;  Bundesfinanzmnisterium   17Link Nummer 5 zur Homepage des BMF Monatsbericht April 2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   17Link Nummer 6 zur Homepage des C.H.Beck-Verlags E-Rechnung Langer/Artinger&amp;nbsp;  C.H.Beck-Verlag   17Link Nummer 7 zur Homepage des BMF GoBD 2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium &amp;nbsp;  17Link Nummer 8 zu unserer Homepage Synopse GoBD&amp;nbsp;  Hässel Verfahrensdokumentation   17Link Nummer 9 zur Homepage von KMLZ Verfahrensdokumentation als Gewinnbringer&amp;nbsp;  KMLZ       Gefällt Ihnen dieser Newsletter und möchten Sie ihn regelmäßig bekommen&amp;nbsp;oder möchten Sie Freunde darauf hinweisen:  
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            <title type="text">Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 17-18/2024</title>
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                  Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei. Es kann jederzeit widerrufen werden.   Ihr Nutzen : Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.   Ihre Zeit: &amp;nbsp; Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz und zutreffend geschildert.  Kein langes Suchen. &amp;nbsp;Zu jeder Information werden beim geschilderten Sachverhalt und am Ende dieses Blogs  Links zur Orginalquelle &amp;nbsp;angeboten.  Jetzt oder später: &amp;nbsp;Informationen, die Sie nicht sofort nutzen können, stehen auch später zur Verfügung.  Bei Rückfragen&amp;nbsp; erreichen Sie Günter Hässel über&amp;nbsp;  Kontakte .&amp;nbsp; Alle Anfragen werden vertraulich behandelt. 
  Gerne untersützen wir Sie bei allen Fragen zur Erstellung und Aktualisierung Ihrer Verfahrensdokumentation nach GoBD.   Eine Verfahrensdokumentation ist ein wichtiges und wirksames Werkzeug zur Vermeidung von unnötigen Steuernachzahlungen.   Mit einer Verfahrensdokumentation nach den Mustertextvorlagen von Günter Hässel können Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen schneller und vor allem stressfreier abgewickelt werden.   Damit können Sie Geld und Zeit sparen.  
 &amp;nbsp; 
 
  Literaturhinweise  
  COLLEGA e.V. hat auf seiner Homepage die Tagungsunterlagen vom 154. COLLEGA-Tag veröffentlicht. Sie stehen unseren Lesern zum kostenlosen Download zur Verfügung.  
 Ein&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Homepage des COLLEGA e.V. dieses Blogs unter Nummer 1. 
 &amp;nbsp; 
  Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums BMF  
  Umsatzsteuerumrechnungskurse  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 02.05.2024 die Umsatzsteuerumrechnungskurse für April 2024 bekannt gemacht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 02.05.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 2. 
  Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten  Das Bundesministerium der Finanzen hat am 29.04.2024 ein Schreiben unter diesem Titel veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 29.04.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 3. 
  Bundeseinheitlicher Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung; Vordruckmuster USt 7 A  Das Bundesministerium der Finanzen hat am 22.04.2024 ein Schreiben unter diesem Titel veröffentlicht. Diese mit dem Schreiben bekannt gemachte Neuregelung sieht neben der bundesweiten Vereinheitlichung auch vor, dass &quot;Bedienstete anderer EU-Mitgliedstaaten&quot; an Umsatzsteuer-Sonderprüfungen teilnehmen. Grundsätzlich dürfte das allerdings nur Unternehmen mit EU-grenzüberschreitenden Umsätzen betreffen.&amp;nbsp; Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben vom 22.04.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 4. 
  Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen  Das Bundesminsterium der Finanzen hat am 23.04.2024 seinen Monatsbericht April 2024 veröffentlicht. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben 23.05.2024 finden Sie auch am Endes dieses Blogs unter Nummer 5. 
  Weitere Literaturhinweise  
  E-Rechnungspflicht in Deutschland&amp;nbsp;  Der Bundesrat am am 22.03.2024 nach (viel zu ) langem Streit das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Damit wurde die E-Rechnungspflicht für B2B- Umsätze eingeführt. Da inländische Unternehmer ab 01.01.2025 (ohne Übergangsfrist)&amp;nbsp; in der Lage sein müsssen, E-Rechnungen zu empfangen, ist weiteres Zuwarten nicht zu empfehlen. Langer/Artinger besprechen in der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht Heft 17/2024 vom 27.04.2024 auf den Seiten&amp;nbsp; 905-913 auaführlich, worauf zu achten ist und welche Übergangsfristen bestehen. Dieser Artikel kann Beratern für die eigene Kanzlei und für die Beratung der Mandanten sehr empfolen werden. Nicht Abonnenten der Zeitschrift können das Dokument auch einzeln freischalten. Beispiel: Einen  Link &amp;nbsp;zum Homepage des C.H. Beck-Verlags finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 6 
  GoBD 2024 Synopse zu GoBD 2019  Das Bundesministerium der Finanzen hat am 11.03.2024 die Änderungen der GoBD bekannt gemacht. Es sind zwar nur 18 einzelne Punkte, die geändert wurden, davon auch redaktionelle Änderunge. Die Änderungen mit Inhalten haben aber eine sehr große Bedeutung und werden große Anforderungen an Unternehmer und Berater zur Folge haben. Besonders zu bachten ist, dass die bisher als interne Anweisung der Finanzverwaltung bewertete Verfahrensdokumentation künftig aufgewertet wird. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum BMF-Schreiben 11.03.2024&amp;nbsp; finden Sie auch am Endes dieses Blogs unter Nummer 7.. Einen   Link   zu&amp;nbsp; Synopse der GoBD 2024 zu deb GoBD 2019 finden Sie auch am Endes dieses Blog unter Nummer 8 
  GoBD 2024 Was ist neu? Verfahrensdokumentation und TCMS als Gewinnbringer bei Betriebsprüfungen  KMLZ veröffentlichte auf seiner Homepage seinen Umsatzsteuer Newsletter 19/2024. Die Autorin Rechtsanwätin Dr. Kritsina Echterfeld stellt kurz aber sehr umfassend die Änderungen der GoBD 2024 dar. Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Homepage von KMLZ - Umsatzsteuer Newsletter 19/2024 finden Sie auch am Endes dieses Blogs unter Nummer 9. 
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  Links zu den obigen Veröffentlichungen:  
 Link Nummer 1 zur Homepage des COLLEGA e.V. Tagungsunterlagen 154. COLLEGA-TAG   COLLEGA   Link Nummer 2 zur Homepage des BMF Umsatzsteuerumrechnungskurse April 2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 3 zur Homepage des BMF Umsätze aus Online-Diensten&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 4 zur Homepage des BMF Umsatzsteuer-Sonderprüfung&amp;nbsp;  Bundesfinanzmnisterium   Link Nummer 5 zur Homepage des BMF Monatsbericht April 2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 6 zur Homepage des C.H.Beck-Verlags E-Rechnung Langer/Artinger&amp;nbsp;  C.H.Beck-Verlag   Link Nummer 7 zur Homepage des BMF GoBD 2024&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium &amp;nbsp;  Link Nummer 8 zu unserer Homepage Synopse GoBD   Hässel Verfahrensdokumentation   Link Nummer 9 zur Homepage von KMLZ Verfahrensdokumentation als Gewinnbringer   KMLZ       Gefällt Ihnen dieser Newsletter und möchten Sie ihn regelmäßig bekommen&amp;nbsp;oder möchten Sie Freunde darauf hinweisen:  
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            <title type="text">Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 15-16/2024</title>
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                  Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei. Es kann jederzeit widerrufen werden.   Ihr Nutzen : Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.   Ihre Zeit: &amp;nbsp; Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz und zutreffend geschildert.  Kein langes Suchen. &amp;nbsp;Zu jeder Information werden beim geschilderten Sachverhalt und am Ende dieses Blogs  Links zur Orginalquelle &amp;nbsp;angeboten.  Jetzt oder später: &amp;nbsp;Informationen, die Sie nicht sofort nutzen können, stehen auch später zur Verfügung.  Bei Rückfragen&amp;nbsp; erreichen Sie Günter Hässel über&amp;nbsp;  Kontakte .&amp;nbsp; Alle Anfragen werden vertraulich behandelt. 
  Gerne untersützen wir Sie bei allen Fragen zur Erstellung und Aktualisierung Ihrer Verfahrensdokumentation nach GoBD.   Eine Verfahrensdokumentation ist ein wichtiges und wirksames Werkzeug zur Vermeidung von unnötigen Steuernachzahlungen.   Mit einer Verfahrensdokumentation nach den Mustertextvorlagen von Günter Hässel können Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen schneller und vor allem stressfreier abgewickelt werden.   Damit können Sie Geld und Zeit sparen.  
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  Terminhinweis  
  Gerne kommen wir dem Ersuchen nach, diesen Terminhinweis zu veröffentlichen:  
  Am 26.04.2024 findet in München der 154. COLLEGA-TAG  
  Bitte, nicht mehr anmelden. Die Veranstaltung ist ausgebucht.  
  Literaturhinweise  
  GoBD-Praxisleitfaden für Unternehmen  
  AWV der Arbeitskreis für wirtschatlichen für wirtschaftliche Verwaltung e.V. &amp;nbsp;hat seinen GoBD Praxisleitfaden für Unternehmen aktualisiert und an die geänderten gesetzlicheivh Bestimmungen nach dem DAC7 - Umsatzungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz in der vom Bundesrat am 22.03.2024 verabschiedeten Fassung angepasst. Auch die vom Bundesfinanzministerium am 11.03.2024 veröffentlichte Änderungen der GoBD wurden berücksichtigt. 
 Der Leitfaden des AWV ist - wie vom AWV gewohnt - sehr ausführlich und gründlich. Er umfasst 255 Seiten 
 Insbesondere Steuerberater finden dort wichtige Hinweise über die Zusammenarbeit mit ihren Mandanten im Kapitel 8 Outsourcing. Nach AWV sind Unternehmer &quot;Outsourcing-Geber&quot; und die für einen Unternehmer tätigen Diensleistunfsunternehmen &quot;Outsourcing-Nehmer&quot;. Zitat: &quot;Zu den Dienstleistungsunternehmen gehören insbesondere Buchhaltungsdienstleister, Steuerberater/Steuerberatungsgesellschaften, Shared-Servic Center, Rechenzentren/Cloudanbieter (z.B. DATEV) und IT-Dienstleister (Seite 219). 
 In dem Leitfaden werden auch in Kapitel 9 alle wichtigen Einzelheiten zur  Elektronischen Rechnung erläutert  (Seite 225) .  Herzu gehören Hinweise zu den in Deutschland derzeit wesentlichen Formaten ZUGFeRD und XRechnung. 
 Ab 01.01.2025 sind Papierrechnungen durch elektronisch Rechnungen zu ersetzen. 
 Ein   Link   zur Homepage des AWV finden Sie auch auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 1. 
 &amp;nbsp; 
  Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums BMF  
  Änderungen der GOBD  Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11.03.2024 Änderungen der GoBD veröffentlicht &quot;Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD); Änderung aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen.&quot; Angezeigt werden alle Änderungen. Eine amtliche Synopse zur bisherigen und der geänderten Versionen ist offenbar nicht geplant. Wir werden daher in Kürze eine solche Gegenüberstellung anbieten. 
  Unsere Mustertextvorlagen zur Verfahrensdokumentation werden zügig aktualisiert und an die neuen GoBD 2024 angepasst. 30 wichtige Mustertextvoragen werden ab Anfang Mai 2024 hochgeladen. Dir Übrigen folgen zügig. Wir bitten bis dahin um Ihre Geduld. Unsere bisherigen Anwender können die aktualisierten Mustertextvorlagen zur Verfahrensdokumentation&amp;nbsp;  zu einem Update-Preis von jeweils 3.00 Euro zgl. 19% Umsatzsteuer für jede aktualisierte Mustertextvorlage bestellen  
  ( Bitte, schreiben Sie uns, wir nehmen sofort Kontakt mit Ihnen auf , um Ihren Bedarf festzustellen).  
 Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zum MF-Schreiben vom 11.03.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 2. 
  Rechtsprechung   Sachverständigenrisiko  Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 086/2024 vom 14.04.2024 auf sein Urteil vom 12.03.2024 (Aktenzeichen VI ZR 280/22) hin. Die Pressemitteilung trägt die Überschrift: &quot;Übertragung der Grundsätze zum Werkstattrisiko auf den Sachverständigen (Sachverständigenrisiko).&quot;  Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Pressemitteilung des BGH vom 14.04.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blocks unter Nummer 3. &amp;nbsp;  
  Ausgestaltung der staatlichen Coronahilfen mit dem Grungesetz vereinbar  Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 083/2024 vom 11.04.2024 auf sein&amp;nbsp;Urteil vom 11.04.2024 (Aktenzeichen III ZR 134/22) hin. Die Pressemitteilung trägt die Überschrift: &quot;Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar; keine sachwidrige Benachteiligung von Großunternehmen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen.&quot; Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Pressemitteilung der BGH vom 11.04.2024 finden Sie auch Ende dieses Blocks unter Nummer 4. 
  Reichweite des Gewährleistungausschlusses für 40 Jahre alten Gebrauchtwagen  Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 082/2024 vom 10.04.2024 aus sein Urteil vom 10.04.2024&amp;nbsp;(Aktenzeichen VIII ZR 161/23) hin. Die Pressemitteilung trägt die Überschrift: &quot;Bundesgerichtshof zur Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines rund 40 Jahre alten Gebrauchtwagens.&quot; Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Pressemitteilung des BGH vom 10.04.2024 finden Sie auch am Endes dieses Blogs unter Nummer 5. 
  Zuständigkeit für die Außenprüfung bei beschränkt Steuerpflichtigen (Steuerabzug)  Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 022/24 vom 11.04.2024 auf sein Urteil vom 20.12.2023 (Aktenzeichen I R 21/21) hin. Die Pressemitteilung trägt die Überschrift:  &quot;Zuständigkeit für die Außenprüfung bei beschränkt Steuerpflichtigen (Steuerabzug).&quot; Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Pressemitteilung des BFH vom 11.04.2024 finden Sie auch am Endes dieses Blogs unter Nummer 6. 
  Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauenschutzes bei Schätzungen von Einnahmen  Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 021/24 vom 11.04.2024 auf sein Urteil vom 28.11.2023 (Aktenzeichen X R 3/22) hin. Die Pressemitteilung trägt die Überschrift: &quot;Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Vertrauensschutzes bei Schätzungen der Einnahmen&quot; Der Sachverhalt betrifft Einnahmen aus den Jahren 2011 bis 2024 und betraf einen Gastronomibetrieb. Dieser verwendete eine Registrierkasse, die manipulierbar war und heutigen Anforderungen keineswegs entspricht. Dennoch ergibt sich aus der Pressemitteilung, wie der BFH diesen Sachverhalt beurteilte:&amp;nbsp;  &quot;Dies [die Manupulierbarkeit, Anmerkung des Autors] stelle grundsätzlich einen formellen Mangel von hohem Gewicht dar, der dem FA eine Schätzungsbefugnis gebe. Allerdings sei das Wissen um die Manipulierbarkeit derart alter Kassenmodelle erst im Laufe der Zeit gewachsen. Daher sei den Steuerpflichtigen in Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unter bestimmten –im Urteil näher ausgeführten– Voraussetzungen Vertrauensschutz zu gewähren. Das Gewicht des in der objektiven Manipulierbarkeit liegenden Mangels sei dann nicht so hoch wie im Regelfall und könne bei Führung zusätzlicher Nachweise sogar ganz entfallen.&quot; Die Streitsache wurde an das Finanzgericht zurückverwiesen. Die Änderungen der Anforderungen an Kassensysteme - Registrierkassen ohne TSE-Zertifizierung sind nicht mehr zulässig und würde bei Nichtbefolgung sicher keinen Vertrauensschutz gewähren. Derzeit beschäftigt in der Praxis die Frage, ob die Kasse täglich erstellt wurde. Die Nichteinhaltugn des gesetzlichen Pflicht (§ 146 As. 1 Satz 2 Abgabenordnung) könnte im Zweifel eine Schätzungsbefugnis auslösen. Zur Glaubhaftmachung (Beweissicherung) wird die tägliche Erstellung von Zählprotokollen und deren revisionssicherer Archivierung (z.B. im Format PDF/A3) empfohlen. (siehe zum Beispiel  Kassenzählprotokoll ). Einen&amp;nbsp;  Link  &amp;nbsp;zur Pressemitteilung des BFH vom 11.04.2024 finden Sie auch am Endes dieses Blogs unter Nummer 7.. 
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  Links zu den obigen Veröffentlichungen:  
 Link Nummer 1 zur Homepage des AWV Praxisleitfaden   AWV   Link Nummer 2 zur Homepage des BMF Änderengen der GoBD&amp;nbsp;  Bundesfinanzministerium   Link Nummer 3 zur Homepage des Bundesgerichtshofs Sachverständigenrisiko&amp;nbsp;  Bundesgerichtshof   Link Nummer 4 zur Homepage des Bundesgerichtshofs Corona-Hilfen&amp;nbsp;  Bundesgerichtshof   Link Nummer 5 zur Homepage des Bundesgerichtshofs Reichweite des Gewährleistungsausschlusses&amp;nbsp;  Bundesgerichtshof   Link Nummer 6 zur Homepage des Bundesfinanzhofs Zuständigkeit Außenprüfung&amp;nbsp;  Bundesfinanzhof   Link Nummer 7 zur Homepage des Bundesfinanzhofs Schätzungen der Einnahmen&amp;nbsp;  Bundesfinanzhof       Gefällt Ihnen dieser Newsletter und möchten Sie ihn regelmäßig bekommen&amp;nbsp;oder möchten Sie Freunde darauf hinweisen:  
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